Allgemeine Geschäftsbedingungen / Prima Alltagsbetreuung 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Prima Alltagsbetreuung

Hinweis

Prima Alltagsbetreuung ist kein Reinigungsunternehmen, kein Vermittlungsdienst, kein Hausmeisterdienst, kein Gartendienst, kein Taxiunternehmen, keine Franchiseorganisation, kein Anbieter von Treppenliften, kein Anbieter von Kaffeeautomaten, kein Anbieter von Pflegeboxen sowie kein Beratungsunternehmen.

Die angebotenen Leistungen beschränken sich ausschließlich auf Alltagsbegleitung, Betreuungsleistungen sowie unterstützende hauswirtschaftliche Tätigkeiten im häuslichen Umfeld.

§ 1 Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Betreuungsleistungen, Entlastungsleistungen sowie hauswirtschaftliche Unterstützung (nachfolgend „Dienstleistungen“) zwischen Prima Alltagsbetreuung (nachfolgend „Leistungserbringer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2

Die Dienstleistungen werden als Leistungen der Alltagsbegleitung, Betreuung, Entlastung sowie hauswirtschaftlichen Unterstützung im häuslichen Umfeld erbracht.

Die Leistungen können im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Pflegeversicherung (SGB XI) sowie der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) erfolgen.

Sofern entsprechende Genehmigungen oder Bewilligungen vorliegen, können Leistungen direkt mit Pflegekassen, Krankenkassen oder anderen Kostenträgern abgerechnet werden.

1.3

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 2 Leistungsumfang und Vertragsinhalt

2.1

Art, Umfang, Dauer sowie die konkreten Inhalte der Dienstleistungen werden in einem separaten Betreuungsvertrag, einer Leistungsvereinbarung oder einem Kostenvoranschlag festgelegt.

2.2

Prima Alltagsbetreuung verpflichtet sich, die vereinbarten Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit größtmöglicher Kontinuität durch geeignetes Personal auszuführen.

Die Leistungen werden als Dienstleistungen im Rahmen eines Dienstverhältnisses erbracht.

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens.

Es wird die Tätigkeit selbst geschuldet, nicht jedoch ein konkreter Erfolg oder ein bestimmtes Endergebnis.

2.3

Die Leistungen können insbesondere umfassen:

Alltagsbegleitung

soziale Betreuung

Gespräche und Aktivierung

Begleitung außer Haus

Einkaufen und Besorgungen

Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten

allgemeine hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Unterstützung im Alltag im häuslichen Umfeld

Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber sowie nach der jeweiligen Bewilligung eines Kostenträgers.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

3.1 Zugänglichkeit

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Räumlichkeiten, in denen die Dienstleistung erbracht werden soll, sicher zugänglich sind und eine gefahrlose Durchführung der Tätigkeiten ermöglichen.

3.2 Möbel und schwere Gegenstände

Das Personal von Prima Alltagsbetreuung führt ausschließlich Alltagsbegleitung sowie leichte hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus.

Schwere Möbelstücke, Elektrogeräte oder andere massive Gegenstände werden nicht bewegt oder verschoben.

Die Tätigkeiten beschränken sich auf frei zugängliche Bereiche.

3.3 Materialien und Geräte

Sofern hauswirtschaftliche Tätigkeiten vereinbart sind, stellt der Auftraggeber alle erforderlichen Geräte und Materialien zur Verfügung, beispielsweise Staubsauger, Wischmopp, Eimer oder Reinigungsmittel.

3.4 Zustand der Geräte

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der bereitgestellten Geräte und Materialien.

§ 4 Abrechnung und Vergütung

4.1

Die Vergütung erfolgt gemäß der jeweils gültigen Preisliste oder einer individuellen Vereinbarung.

4.2

Sofern eine entsprechende Bewilligung vorliegt und der Auftraggeber eine Abtretungserklärung ausdrücklich erteilt, kann Prima Alltagsbetreuung berechtigt sein, die erbrachten Leistungen direkt mit Pflegekassen, Krankenkassen oder anderen Kostenträgern abzurechnen.

Liegt keine Abtretungserklärung vor oder wird eine solche vom Auftraggeber nicht gewünscht, erfolgt die Rechnungsstellung grundsätzlich an den Auftraggeber.

Der Auftraggeber kann die Rechnung anschließend selbst bei dem jeweiligen Kostenträger zur Erstattung einreichen.

 

4.3

Leistungen, für die keine Kostenübernahme durch einen Kostenträger erfolgt oder die über bewilligte Budgets hinausgehen, sind vom Auftraggeber selbst zu bezahlen.

§ 5 Haftung

Prima Alltagsbetreuung haftet im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden, die durch Mitarbeitende vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Prima Alltagsbetreuung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 6 Datenschutz und Vertraulichkeit

Prima Alltagsbetreuung und alle Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht bezüglich sämtlicher persönlicher Informationen des Auftraggebers.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

7.1

Der Vertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine Befristung vereinbart wurde.

7.2 Kündigung durch Prima Alltagsbetreuung

Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Wochen schriftlich gekündigt werden.

Eine fristlose Kündigung ist insbesondere möglich bei:

Bedrohung oder Gewalt gegenüber Mitarbeitenden

wiederholtem erheblichen Zahlungsverzug

nachhaltiger Verhinderung der Leistungserbringung

hygienischen Zuständen mit Gesundheitsrisiko

7.3 Kündigung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

§ 8 Einsatzplanung

Die Einsatztermine werden gemeinsam zwischen Prima Alltagsbetreuung und dem Auftraggeber festgelegt.

Eine Verlegung aus betrieblichen Gründen ist möglich.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Betreuungskraft besteht nicht.

§ 9 Dokumentation der Leistungserbringung

Prima Alltagsbetreuung dokumentiert die erbrachten Leistungen zur Qualitätssicherung sowie zur Abrechnung mit Kostenträgern oder Auftraggebern.

Hierzu können insbesondere gehören:

Einsatzpläne

interne Einsatzprotokolle

Zeitnachweise

Rechnungen

sonstige betriebliche Dokumentationen

Eine Bestätigung einzelner Einsätze durch den Auftraggeber kann erfolgen, ist jedoch nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit der Abrechnung.

§ 10 Grenzen der Leistungserbringung

Prima Alltagsbetreuung erbringt Leistungen ausschließlich im Rahmen von Betreuungs-, Entlastungs- und hauswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen im häuslichen Umfeld.

Die Leistungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Pflegeversicherung (SGB XI) sowie der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V).

Nicht Bestandteil der Leistungen sind insbesondere:

medizinische Behandlungspflege

pflegerische Fachleistungen

ärztliche Tätigkeiten

handwerkliche Arbeiten

Rechts- oder Finanzberatung

gewerbliche Transportleistungen

§ 11 Zusammenarbeit mit Kostenträgern

Sofern Leistungen über Pflegekassen oder Krankenkassen abgerechnet werden, erfolgt die Leistungserbringung im Rahmen der jeweiligen Bewilligungen der Kostenträger.

Eine direkte Abrechnung mit Kostenträgern erfolgt nur dann, wenn eine entsprechende Abtretungserklärung des Auftraggebers vorliegt.

Liegt keine Abtretungserklärung vor, erfolgt die Rechnungsstellung an den Auftraggeber, der die Rechnung selbst bei dem jeweiligen Kostenträger zur Erstattung einreichen kann.

Eine Kostenübernahme durch einen Kostenträger kann nicht garantiert werden.

Sollte eine Kostenübernahme ganz oder teilweise abgelehnt werden, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der erbrachten Leistungen verpflichtet.

§ 12 Einsatzzeiten und Rechnungsgrundlage

Prima Alltagsbetreuung dokumentiert die Einsätze intern durch Einsatzplanung, Einsatzprotokolle, Zeitnachweise oder Rechnungsstellung.

Die in der Rechnung angegebenen Einsatzzeiten basieren auf dieser internen Dokumentation.

Eine gesonderte Bestätigung jedes einzelnen Einsatzes durch den Auftraggeber ist nicht erforderlich.

Der Auftraggeber wird gebeten, Einwendungen gegen eine Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang mitzuteilen.

§ 13 Schlüsselregelung

Sofern für die Leistungserbringung ein Wohnungsschlüssel übergeben wird, erfolgt dies freiwillig durch den Auftraggeber.

Prima Alltagsbetreuung verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Aufbewahrung.

Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an Mitarbeitende von Prima Alltagsbetreuung, soweit dies zur Durchführung der Leistungen erforderlich ist.

§ 14 Gesundheitliche Risiken

Die Leistungen von Prima Alltagsbetreuung stellen keine medizinischen oder pflegerischen Fachleistungen dar.

Trotz sorgfältiger Betreuung können gesundheitliche Ereignisse oder Unfälle im Alltag nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

§ 15 Haushaltshilfe im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung

Werden Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht, erfolgt die Leistungserbringung im Rahmen der jeweiligen Bewilligung der Krankenkasse.

In diesen Fällen werden die Einsatzzeiten der Haushaltshilfe grundsätzlich dokumentiert und zusammen mit der Abrechnung an die zuständige Krankenkasse übermittelt.

§ 16 Bargeld und Wertgegenstände

Mitarbeitende von Prima Alltagsbetreuung übernehmen keine Verantwortung für Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände, die im Haushalt frei zugänglich aufbewahrt werden.

Der Auftraggeber wird gebeten, Wertgegenstände sicher aufzubewahren.

§ 17 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen in Textform erfolgen.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Prima Alltagsbetreuung ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht..

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